Fachkraft für Arbeitssicherheit

Jeder  Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Gesetzes eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie soll ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen und beraten. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Unternehmen und Organisationen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien im Bereich Arbeitssicherheit. Wir unterstützen bei der Planung, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Dazu gehört die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung von Beschäftigten und Führungskräften sowie die Organisation von Schulungen und Unterweisungen. Wir arbeiten eng mit Betriebsärzten und den Sicherheitsbeauftragten zusammen und tragen so maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei.

Informationen zu unseren Leistungen als FASI finden Sie unten.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, bei dem potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifiziert, bewertet und Maßnahmen zur Verhütung oder Minimierung dieser Gefahren entwickelt werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie umfasst verschiedene Schritte, darunter die Identifikation von Gefahrenquellen, die Bewertung der Risiken, die Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Beurteilung. Dabei müssen alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden, wie z.B. physische, chemische, biologische, psychosoziale und ergonomische Gefährdungen.

Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten einer solchen Beurteilung unterzogen werden und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen werden. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie umfassend bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und erstellen die abschließenden Dokumente. Die Einbindung der Beschäftigten in den Prozess ist ebenfalls wichtig, da sie oft über wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die bei der Identifikation von Gefahren helfen können.

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden und den Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus müssen sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen oder -prozesse ändern.

Eine sorgfältige und umfassende Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz zu vermeiden und somit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Sicherheitsbegehungen

Eine Sicherheitsbegehung ist eine systematische Inspektion oder Überprüfung der Arbeitsplätze, einer Baustelle oder eines Unternehmens, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und sicherheitsrelevante Aspekte zu bewerten. Während der Sicherheitsbegehung werden verschiedene Elemente wie Arbeitsumgebungen, Maschinen, Ausrüstung, Materialien, Arbeitsabläufe und Verhaltensweisen der Mitarbeiter auf mögliche Risiken hin überprüft.

Ziel der Sicherheitsbegehungen ist es, potenzielle Gefahren zu erkennen und Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln. Dies kann die Identifizierung von unsicheren Arbeitsbedingungen, das Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten bei der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Festlegung von Schulungsbedarf für die Mitarbeiter beinhalten.

Die Ergebnisse der Sicherheitsbegehungen dienen dazu, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern und Unfälle sowie Gesundheitsrisiken zu minimieren. Unternehmen sind oft gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Sicherheitsbegehungen durchzuführen, um die Einhaltung von Vorschriften zum Arbeitsschutz sicherzustellen.

Sicherheitsunterweisungen

Eine Sicherheitsunterweisung ist eine Schulung, die Arbeitnehmer über die potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz informiert und sie darauf vorbereitet, sicher zu arbeiten. Diese Schulungen sind in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, Unfälle, Verletzungen und tätigkeitsbedingte Krankheitsbilder zu vermeiden.

Während einer Sicherheitsunterweisung werden verschiedene Themen behandelt, wie beispielsweise die Identifizierung von Gefahren, der sichere Umgang mit Maschinen und Werkzeugen, das richtige Verhalten im Notfall, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie die Bedeutung persönlicher Schutzausrüstung. Die Schulungen variieren je nach Branche und Tätigkeitsbereich. Wir erstellen für Ihr Unternehmen und für Ihre Anforderungen eine individuelle Unterweisung.

Sicherheitsunterweisungen führen wir regelmäßig durch, insbesondere für neue Mitarbeiter oder bei Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Technologien. Sie tragen dazu bei, das Bewusstsein für Sicherheit am Arbeitsplatz zu schärfen und die Risiken von Unfällen zu minimieren.

ASA

Die ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss) ist ein Gremium, das in vielen Unternehmen eingerichtet wird, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu fördern. Die ASA-Sitzung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sicherzustellen.

In einer ASA-Sitzung werden Themen wie Unfallprävention, Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Schulungen und die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften diskutiert. Die Mitglieder des ASA-Gremiums setzen sich aus Vertretern der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite zusammen. Sie arbeiten gemeinsam an der Identifizierung von Risiken, erarbeiten Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und überwachen die Umsetzung von Maßnahmen.

Die ASA-Sitzung trägt dazu bei, dass die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in einem Unternehmen ernst genommen werden und dass alle Beteiligten aktiv an der Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen mitwirken können. Wir nehmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit an den ASA-Sitzung teil und gestalten, leiten und protokollieren diese auf Wunsch.